Auftragsabwicklung
AUFTRAGSANNAHME
Aufträge werden von der Werbefunk Saar GmbH und von der ARD MEDIA GmbH angenommen. Die Auftragsannahme erfolgt im Rahmen der verfügbaren Sendezeit unter Zugrundelegung der gültigen Preisliste und zu den in den AGBs beschriebenen Inhalten für Werbung in den Hörfunkprogrammen des Saarländischen Rundfunks und der Euro- Radio Saar GmbH, SR 1, SR 3 Saarlandwelle, Radio Salü und Classic Rock Radio.
BERECHNUNG
Die Einschaltungen werden nur mit den tatsächlichen Zeiteinheiten abgerechnet. Die Mindestspotlänge beträgt 10 Sekunden. Einschaltungen mit einer Gesamtlänge von mehr als 60 Sekunden sowie evtl. Sonderformate bedürfen gesonderter Vereinbarungen.
RABATTE
Es gilt die Preisliste unter Berücksichtigung etwaiger Rabatte. Eine Rabattzusammenfassung bei Aufträgen verschiedener Unternehmen erfolgt nur, wenn Werbefunk Saar GmbH
a) eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die steuerliche Organschaft vorliegt oder
b) eine aktuelle Bescheinigung eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers darüber vorliegt, dass zwischen den in Betracht kommenden Unternehmen eine Beziehung im Sinne des § 290 Abs. 1, Abs. 2 HGB besteht bzw. sie einen Gleichordnungskonzern bilden. Dabei ist die Rechtsform sowie der Sitz (In- und Ausland) der beteiligten Unternehmen ohne Bedeutung.
Änderungen in der Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung berücksichtigt.
AGENTURVERGÜTUNG
Werden der Werbefunk Saar GmbH oder der ARD MEDIA Aufträge für Werbesendungen von Werbeagenturen oder Werbemittlern erteilt, erhalten diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende Dienstleistungen dem Auftragnehmer nachweisen können – soweit branchenüblich – eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf die Nettorechnungsbeträge (Bruttoeinschaltpreis ohne Umsatzsteuer abzüglich etwaig gewährter Rabatte).
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a. Für die in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Vertragspartner werden die Einschaltungen im Regelfall jeweils im Monat vor der Ausstrahlung mit Rechnungsdatum 5. des Ausstrahlungsmonats berechnet. Die Rechnungen sind spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Bei Berechnung mit Rechnungsdatum nach dem 5. des Ausstrahlungsmonats gelten die Zahlungsziele analog.
b. Erstmalige Vertragspartner zahlen vor Beginn der ersten Ausstrahlung. Der Zahlungseingang muss bis spätestens 3 Arbeitstage vor der ersten Ausstrahlung erfolgen. In der Regel werden die Buchungen im Monat vor der Ausstrahlung berechnet. Die Rechnungen sind bei Wahrung der genannten Vorauskasse spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug fällig; bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.
Wurde die Rechnung von der ARD MEDIA erstellt, gilt als Tag der Zahlung für a. bzw. b. bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei der ARD MEDIA, bei Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf dem Konto der ARD MEDIA gutgeschrieben wird. Wurde die Rechnung von der Werbefunk Saar GmbH erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei Werbefunk Saar, bei Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf dem Konto der Werbefunk Saar gutgeschrieben wird.
Wurde die Rechnung nicht termingerecht beglichen, so sind die ARD MEDIA und die Werbefunk Saar berechtigt, die Ausführung des Auftrags bis zum Zahlungseingang zu unterlassen oder vom restlichen Auftrag zurückzutreten, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet werden kann. Der Auftraggeber haftet gegenüber der Werbefunk Saar GmbH für den entstandenen Schaden.
SENDEUNTERLAGEN
Sendeunterlagen (Einschaltpläne, Manuskripte und Spots) werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie müssen mindestens 5 Arbeitstage vor der Sendung der Werbefunk Saar GmbH vorliegen. Anlieferung als mp3 oder wav über E-Mail an technik@werbefunk-saar.de ist möglich.
Stand Januar 2022